How To: Weniger an die Berufsgenossenschaft bezahlen

Diese drei Anzeichen deuten häufig darauf hin, dass Firmen ihre BG-Beiträge zum Teil deutlich reduzieren können

Unsere Erfahrungen zeigen: Obwohl jedes dritte Unternehmen Einsparpotential bei den Beiträgen zur Berufsgenossenschaft hat, ahnen vor der umfassenden BG-Beratung nur die wenigsten, dass sie wirklich deutlich sparen könnten. Woran können Unternehmen erkennen, dass eine Beratung sich auszahlt? Es gibt wie immer viele unterschiedliche Anzeichen. Doch Vorsicht: Alleingänge können beim Thema BG-Beiträge schnell nach hinten losgehen. Damit man am Ende nicht draufzahlt, sondern kräftig spart, lohnt es sich besonders in folgenden Fällen, die Beitragssituation durch BG Coaching prüfen zu lassen.

Handwerksbetriebe mit langjährigen Mitarbeitern

Gerade bei etablierten Handwerksbetrieben mit vielen Mitarbeitern, die schon lange dabei sind, ist oftmals ein großes Einsparpotential zu finden. Denn die Veranlagungen der Mitarbeiter bei der BG können sich über die Jahre ändern. Ein Klassiker ist der Dachdecker, der am Anfang der Ausbildung in eine hohe BG-Gefahrklasse eingestuft wurde. Als Meister oder Projektleiter arbeitet er heute immer mehr im Büro und immer weniger auf dem Dach. Eventuell wird er irgendwann sogar Abteilungsleiter und arbeitet so gut wie komplett vom Schreibtisch ist. Dieser Wechsel von der Baustelle ins Bürogebäude kann Auswirkungen auf den Beitrag zur Berufsgenossenschaft haben. Ordentlich geprüft und der BG korrekt gemeldet, kann das Unternehmen in vielen Fällen Beiträge sparen.

Firmen nach einer Umstrukturierung

Bei einer Neuausrichtung oder Umstrukturierung eines Unternehmens fallen zahlreiche Arbeiten zusätzlich zum laufenden Geschäftsbetrieb an. Da kann es leicht passieren, dass mögliche Ummeldungen zur Berufsgenossenschaft nicht beachtet werden. Überprüft werden sollten mehrere Fragen rund um die BG-Beitragssituation: Haben die Mitarbeiter nach der Umstrukturierung noch die korrekte Veranlagung zu den Gefahrklassen? Wurden mögliche neue Lohnsummen pro Mitarbeiter korrekt zugeordnet? Hat sich die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft geändert? Die grundlegende Überprüfung aller Einzelfälle kann auch hier zu deutlichen Einsparungen führen.

Beteiligung der öffentlichen Hand

Die Beitragssituation eines Unternehmens kann sich ändern, sobald die öffentliche Hand am Unternehmen beteiligt ist. Das gilt auch für Beteiligungen von Firmen in kommunaler Hand, wie es beispielsweise bei Stadtwerken häufig der Fall ist. Beiträge müssen in einem solchen Fall oftmals nicht mehr an die Berufsgenossenschaft gezahlt werden, sondern an eine andere vergleichbare Institution. Dabei können sich zum Teil erhebliche Einsparungen ergeben, da teilweise nicht mehr die Lohnsumme, sondern die Mitarbeiterzahl eines Unternehmens für die Berechnung der Beiträge herangezogen werden kann. Das angesprochene Modell kann zwar nicht in allen Fällen angewandt werden, ist eine Kommune an einem Unternehmen beteiligt, ist eine Prüfung der Beitragssituation allerdings immer sinnvoll!

 

Wenn eins oder mehrere dieser Anzeichen auf eine Firma zutrifft, lohnt sich auf jeden Fall eine erste Analyse der Beitragssituation, die BG Coaching gerne übernimmt. Doch auch in vielen anderen Fällen ist eine erste allgemeine Prüfung der BG-Beiträge oft sinnvoll. Wir raten jedoch in jedem Fall davon ab, die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Denn das Thema BG ist und bleibt ein kompliziertes. Und mit uns bleiben Sie ganz ohne finanzielles Risiko. Denn wie immer gilt bei BG Coaching: Sie bezahlen erst, wenn wir Ihre Beiträge optimieren konnten. Kommen Sie gerne auf uns zu!

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