BG-Beitragsbescheid ordentlich prüfen und sparen

BG Coaching hilft ohne Kostenrisiko – gerade, wenn Unternehmen wie aktuell in der Corona-Krise dafür Know-how und Zeit fehlen

Pünktlich zu Ende April verschicken die Berufsgenossenschaften (BG) ihre jährlichen Beitragsbescheide. Der Beitrag ist dann relativ kurzfristig zum 15. Mai fällig, weshalb die meisten Unternehmen ihn auch ohne eingehende Prüfung anweisen. Teilweise fehlt das Know-how, um Einsparpotenziale zu erkenne, teilweise einfach die Zeit, wobei die bei vielen Betrieben dieses Jahr aufgrund der Corona-Krise noch einmal knapper bemessen ist. „Anstatt den BG-Bescheid genauer zu prüfen, stehen momentan bei vielen Betrieben verständlicherweise andere Themen im Vordergrund“, erklärt Tim Stromberg, geschäftsführender Gesellschafter der BG Coaching GmbH in Osnabrück.

Dabei ist es wichtig zu wissen: In einem fehlerhaften BG-Beitragsbescheid stecken enorme Einsparpotentiale. BG Coaching hilft Unternehmen, diese aufzudecken, überprüft Bescheide und leitet für die Kunden auch die Rückerstattung in die Wege. Darüber hinaus beraten die Experten aktuell auch zu speziellen Zahlungserleichterungen in der Corona-Krise. Unter anderem durch die Stundung oder Ratenzahlung der BG-Beiträge können Betriebe aktuell finanziell entlastet werden.

Verschiedene Gründe für fehlerhafte Bescheide

Für einen nicht korrekt ausgestellten Bescheid der Berufsgenossenschaft kann es vielfältige Gründe geben. Zunächst gilt es zu überprüfen, ob die Berufsgenossenschaft, die den Bescheid ausgestellt hat, überhaupt die richtige ist. Durch Veränderungen in der Firmenstruktur oder auch eine falsche Veranlagung kann es passieren, dass Firmen nicht in der eigentlich zuständigen BG geführt werden. Ist das der Fall, kann es erheblichen Auswirkungen auf den Beitrag haben. Eine Anpassung zieht häufig Einsparungen nach sich.

Auch kann es zum Beispiel vorkommen, dass die Gefahrtarifstellenzuordnungen der Mitarbeiter nicht korrekt sind. „Denn oftmals wird es schlicht und einfach versäumt, die Veranlagung zu ändern, wenn ein Mitarbeiter im Laufe seines Berufslebens die Position im Betrieb wechselt“, betont Stromberg. Der BG Coach weiß, dass in vielen Fällen das für die Abrechnung zuständige Steuerbüro die Meldung zur BG Jahr für Jahr ohne Anpassungen übernimmt, obwohl teilweise Mitarbeiter des Unternehmens neue Aufgaben haben.

Ebenso gibt es zahlreiche Lohnarten, die falsch geschlüsselt sein können – zum Beispiel solche, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, aber trotzdem der Unfallversicherung gemeldet werden müssen. Das ist zwar selten, führt aber dennoch zu Fehlmeldungen. Nicht zuletzt können weitere Formfehler im Bescheid vorkommen, die für den Laien nur schwer zu identifizieren sind – für die Experten von BG Coaching jedoch auf der Hand liegen.

Rückerstattung durch schnellen Einspruch

Wenn die professionelle Prüfung des Bescheids durch BG Coaching Einsparpotentiale aufgedeckt hat, wird die Rückerstattung direkt in die Wege geleitet. Gut zu wissen dabei: Jedem Beitragsbescheid kann binnen eines Monats förmlich widersprochen werden. Der Widerspruch muss schriftlich eingelegt werden, eine Begründung ist jedoch zunächst nicht notwendig. „Wir empfehlen allen Betrieben, sich bei Zweifeln am Bescheid direkt nach der Zustellung an uns zu wenden. Doch auch nachdem die Frist bereits abgelaufen ist, können Beiträge noch zurückerstattet werden – bis zu fünf Jahre rückwirkend“, erklärt Stromberg. Seine Beratung ist für die Betriebe übrigens ohne finanzielles Risiko. Denn die Vergütung erfolgt nach dem Win-win-Prinzip: Das Honorar wird erst fällig, wenn eine Einsparung erzielt wurde.

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