Was tun, wenn der BG-Beitragsbescheid Fragen aufwirft?

Jedes Jahr Ende April finden Firmen ihn in ihrem Briefkasten: den Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft (BG). Der Bescheid gilt stets für das abgelaufene Kalenderjahr und die meisten Betriebe zahlen den fälligen Betrag ohne Prüfung. Schließlich, so steht es im Bescheid, ist der Beitrag an die BG ja auch schon zum 15. Mai fällig. Deswegen, vor allem aber aufgrund fehlender Ressourcen erleben wir immer wieder, dass der Bescheid gar nicht geprüft wird. Das ist auch völlig verständlich. Denn gerade Mittelständler und Inhaber von Handwerksbetrieben müssen sich auf ihren Geschäftsbetrieb konzentrieren. Leider lassen viele Firmen deshalb eine Chance ungenutzt. Denn in einem fehlerhaften BG-Bescheid können enorme Einsparpotentiale stecken.Zudem ist besonders dieses Jahr eine Prüfung zu empfehlen, da 2019 die Meldung des Lohnnachweises zum ersten Mal nur noch digital möglich war.

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